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Kauf Einer Immobilie

Sobald wir für Sie das passende Objekt gefunden haben, und der Preis vereinbart wurde, wird sich ein beauftragter Rechtsanwalt einen Grundbuchauszug besorgen.

Wenn der Rechtsanwalt das Objekt von rechtlicher Seite für einwandfrei erklärt, wird ein „Privater Kaufvertrag“ erstellt, in welchem sämtliche Modalitäten festgelegt werden, zusammen mit dem Preis, Datum der Anzahlung, und Erfüllungsdatum.

Es wird eine Inventarliste erstellt, in der das feste und mobile Inventar aufgelistet wird. Diese ist Bestandteil des Vertrages.

Beide Parteien (Verkäufer und Käufer) unterschreiben diesen Kaufvertrag, und üblicherweise werden nun 10% des Kaufpreises auf dem Konto des Anwalts hinterlegt.

Nach Unterzeichnung des privaten Kaufvertrages dauert es in der Regel zwischen einem und drei Monaten bis die Transaktion vor einem spanischen Notar zum Abschluss kommt mit der notariellen Eigentumsübertragung. Jetzt ist auch die Restzahlung fällig, dazu kommen die Notargebühren und sämtliche anderen Kaufkosten.

An dem Tag der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages (Escritura) erhält der Notar vom Grundbuchamt den aktuellen Grundbuchauszug um absolut sicherzustellen, dass das Objekt von rechtlicher und grundbuchlicher Seite ohne Belastungen ist. Mit der „Escritura“ geht das Eigentum auf den Käufer über, und der Verkäufer händigt die Schlüssel aus und gibt damit dem Käufer Zugang zum Objekt.

Unser Büro erhält vom Verkäufer alle aktuellen Rechnungen wie Strom, Wasser, Telefon, Gemeindeabgaben, Müllabfuhr, Steuern etc. Wir werden dann mit den betreffenden Institutionen abklären, ob eventuelle Aussenstände bestehen und dafür sorgen, dass - falls diese vorhanden sind - sie vom Verkäufer beglichen werden, noch vor der Eigentumsübertragung. Nach der „Escritura“ werden wir alle Verträge mit diesen Institutionen auf den neuen Eigentümer ändern lassen und automatische Bankeinzugsverfahren einrichten.

Falls gewünscht und noch nicht vorhanden, werden wir Ihnen gern bei der Eröffnung eines Kontos bei einer hiesigen Bank behilflich sein. Sollte eine Hypothek erwünscht sein, werden wir Ihnen die dafür notwendigen Schritte aufzeigen und versuchen, für Sie die besten Konditionen zu erzielen.

Der gesamte Kaufvorgang wird von einem Rechtsanwalt, der sowohl Spanisch wie auch Deutsch spricht, beaufsichtigt. Dies gibt Ihnen rechtlichen Schutz und Sicherheit. Der Anwalt übernimmt die Eintragung im Grundbuch und alle damit verbundenen Tätigkeiten.

Unser umfassender Service besteht darin, Ihnen den Erwerb Ihres „Haus in der Sonne“ so leicht und unbeschwert wie möglich zu machen und hoffen, dass Sie dort viele glückliche Jahre verbringen werden.

 
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210,000 €

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